Der Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL)
Der Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) dient zur naturschutzfachlichen Erarbeitung von Maßnahmen, die in der Phase II des Naturschutzgroßprojektes zur Umsetzung gelangen. Dazu sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen geplant:
- langfristige Sicherung von naturschutzwürdigen Flächen durch Ankauf, Pacht und dem Abschluss von Verträgen
- Durchführung von biotopersteinrichtenden Maßnahmen (z.B. Entbuschungen, Wiederinkulturnahme von Grünlandbrachen, Einrichtung notwendiger Infrastruktur wie Abzäunungen etc.)
- langfristige Sicherung und Folgenutzung
- Informationen über die Schutzwürdigkeit und die durchgeführten Maßnahmen zum Projektgebiet